Förderungen

Dank einer anhaltend positiven wirtschaftlichen Entwicklung kann es sich das Land Niederösterreich leisten, eine Vielzahl von Förderungen und Unterstützungen in den verschiedensten Bereichen anzubieten.

  • Bauen & Wohnen
  • Bildung
  • Gemeindeservice
  • Gesellschaft & Soziales
  • Gesundheit
  • Kultur & Freizeit
  • Land & Forstwirtschaft
  • Land & Zukunft
  • Politik & Verwaltung
  • Umwelt
  • Verkehr & Technik
  • Wirtschaft & Arbeit

Alle Förderungen des Landes Niederösterreich auf einen Blick finden Sie hier.

Heizkostenzuschuss NÖ 2018/2019

 

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in der Höhe von € 135,-- zu gewähren.  Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2019 beantragt werden. Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005 weiterführende Informationen  Antrag Heizkostenzuschuss

Niederösterreichische Pendlerhilfe

Ab einer einfachen Wegstrecke von mindestens 40 Kilometer beträgt die Höhe der NÖ Pendlerhilfe im Förderungszeitraum jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig € 4,00 pro Tageskilometer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen "ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20% der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe. Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann im Förderungszeitraum einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von € 160,00 gewährt werden. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen, für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen. Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf bei einem Einpersonenhaushalt € 1.660,-, bei alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind € 3.320,- und bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind € 4.120,- nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind beträgt € 800,-. weitere Informationen

TOP-Jugendticket

Ob Ausbildung oder Freizeit - die Jugendtickets sind das beste Angebot für SchülerInnen und Schüler. Mit dem Top-Jugendticket um € 70,00 (ab 1. September 208) können alle Öffis (Verbundlinien) in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, an allen Tagen – auch in den Ferien – unbegrenzt genutzt werden.  Maßgeblich für die Nutzung des Top-Jugendtickets ist neben dem Familienbeihilfenbezug bei Schülern der Schulbesuch an mindestens 4 Tagen in der Woche bzw. bei Lehrlingen und jenen, die Lehrlingen gleichgestellt sind, die Beförderung an mindestens 3 Tagen in der Woche. Mit dem Jugendticket um € 19,60 können Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg von Zuhause zur Schule oder Dienststelle genutzt werden. Für Schüler und Berufsschüler gilt es an Schultagen, für Lehrlinge und TeilnehmerInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen an allen Wochentagen.  Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt ist neben dem Familienbehilfenbezug bei Schülern der Schulbesuch und die Schulfahrt an mindestens 4 Tagen in der Woche bzw. bei Lehrlingen und jenen, die Lehrlingen gleichstellt sind, die Beförderung an mindestens 3 Tagen in der Woche.

Jugendtickets und Top-Jugendtickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis von 1. September bis 15. September des Folgejahres gültig. AbsolventInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen benötigen einen Ausweis, der vom VOR ausgestellt wird. Tipp: Wer ein Jugendticket besitzt, kann jederzeit gegen Aufzahlung von € 50,40 (ab 1. September 2018) auf das Top-Jugendticket umsteigen und so alle Öffis in Wien, Niederöstereich und dem Burgenland nützen. Weitere Information: Alle Informationen finden Sie auch im Jugendticket-Folder für  das Schuljahr 2018/19 (.pdf 641kb).

Gesundes Bruck an der Leitha

Im Rahmen der Gesunden Gemeinde Bruck an der Leitha haben wir schon zahlreiche Projekte für unsere Heimatstadt umgesetzt. „Gesund in den Herbst“, „Nordic-Walking-Treffpunkt“, „Schritteweg“ und der jährliche „Gesundheitstag“ sind die ersten Initiativen für eine gesündere Gemeinde. Mit diesem Folder wollen wir Ihnen einen Überblick über das Gesundheitsangebot unserer Stadt verschaffen. Über 100 Ärzte, Institutionen, Privatpersonen und Servicestellen stehen Ihnen mit Rat und Tag zur Seite, um ein bewussteres Leben zu führen. Download

HILFSWERK: Hilfe und Pflege daheim

Wir sind für Sie da! Mit unseren Dienstleistungen rund um Hilfe und Pflege daheim unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen beim Älter werden in den eigenen vier Wänden. Sie oder Angehörige von Ihnen wollen zuhause älter werden und brauchen dabei Hilfe? Unser Team kann Sie auf vielfältige Art und Weise unterstützen, das Ausmaß ist individuell festlegbar - egal ob nur einmal im Monat oder mehrmals täglich. Unser Angebot: Wir unterstützen Sie mit einer breiten Palette an Dienstleistungen, die individuell auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt wird. Wir helfen Ihnen beispielsweise mit: Hauskrankenpflege Heimhilfe mobile Pflegeberatung mobile Physio- und Ergotherapie, Logopädie ... Unser Team besteht aus professionellen Pflegefachkräften, die sich laufend weiterbilden und Sie daher umfassend pflegen und betreuen können. Kontaktieren Sie am besten den Hilfswerk-Standort in Ihrer Nähe: Hilfswerk Bruck an der Leitha Fischamenderstraße 12,2460 Bruck/Leitha Tel.: 02162 686 81 Montag bis Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr E-Mail: pflege.bruckleitha@~@noe.hilfswerk.atHomepage Unser Betreuungsgebiet umfasst folgende Gemeinden: Au am Leithagebirge, Bad Deutsch Altenburg, Berg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg, Haslau, Hof am Leithagebirge, Höflein, Hundsheim, Mannersdorf am Leithagebirge, Petronell, Prellenkirchen, Rohrau, Scharndorf, Sommerein, Trautmannsdorf an der Leitha, Wolfsthal Download: Eine Orientierungshilfe rund um Pflege und Betreuung

Förderung von Alternativenergien

Zum modernen Wohnen gehört neben einer durchdachten Planung und einem gesunden Innenraumklima auch eine umweltschonende und effiziente Wärmeversorgung. Im Zuge der niederösterreichischen Wohnungsförderung können Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen über folgende zwei Förderschienen gefördert werden; Wohnbauförderung Eigenheim Wenn Sie neu bauen erfolgt die Förderung in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Bei der Schaffung von neuem Wohnraum wird energiesparendes Bauen besonders belohnt. Mit Ihrem Energiebedarf bestimmen Sie selbst, wie hoch die Förderung sein kann. Details zur Förderung Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Wenn Sie die Anlage in einem bestehenden Wohngebäude errichten wird anhand eines Punktesystems der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die anerkannten Kosten müssen als Darlehen aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren. Umso mehr Punkte gesammelt werden, desto höher der jährliche Zuschuss zu der Ausleihung. Details zur Förderung

Förderung von Rad- und Skihelmen für die NÖ Bevölkerung

Das Land Niederösterreich fördert den Kauf von Niederösterreich-Rad- und Skihelmen. Damit Sie und Ihre Kinder: "Sicher unterwegs mit dem Rad und auf der Piste" sind.

Bei dieser Aktion können Rad- und Skihelme über die Homepage www.achtung.at/shop bestellt werden. Ein vom Land Niederösterreich mit 50% geförderter Radhelm kostet z.B.: € 6,-- (ohne Förderung € 12,--) zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand. Ab einer Bestellung von 5 Radhelmen werden keine Verpackungs- und Versandkosten verrechnet. Diese Förderaktion gilt nur für Lieferadressen in Niederösterreich.